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Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte – was tun?
Es kann immer und überall passieren: Die Kreditkarte geht verloren oder wird gestohlen. Dann hilft schnelles Reagieren, um etwaige Schäden abzuwenden und einen Missbrauch der Kreditkarte zu vermeiden. Im ersten Schritt ist es wichtig, die Kreditkarte sperren zu lassen! Nur so lässt sich vermeiden, dass nach einem Diebstahl Abbuchungen vorgenommen werden. Die Sperrung sollte sofort nach Bemerken des Kartenverlusts erfolgen, und direkt über die gängigen Notfallrufnummern oder die herausgebende Bank eingeleitet werden. Die ausgebende Bank kann an Wochenenden oder nachts nicht erreicht werden – dann bietet sich in jedem Falle die Sperrnummer für alle Debitkarten (EC-Karten, Maestro-Karten, BankCards und SparkassenCards): 01805/021021. Auch der Sperr-Notruf kann 24 Stunden am Tag erreicht werden – hier läuft die Abwicklung über einen Sprachcomputer. Bereitzuhalten sind in diesem Falle Kontonummer und Bankleitzahl. Der Sperr-Notruf ist in Deutschland gebührenfrei erreichbar unter: 116 116. Auch aus dem Ausland kann diese Nummer – allerdings kostenpflichtig – erreicht werden: 0049 / 116 116. Einzig die Postbank nimmt an diesem Verfahren nicht teil. Die Sperrung an sich ist der wichtigste Schritt bei Verlust oder bei Diebstahl der Kreditkarte . Doch damit alleine ist es letztendlich nicht getan: Der Gang zur Polizei sollte anschließend ebenfalls erfolgen. Denn das Lastschriftverfahren wird alleine durch die Sperrung noch nicht unterbunden. Erst wenn die Kreditkarte von der Polizei in die Sperrdatei aufgenommen wurde, kann das Lastschriftverfahren nicht mehr angewandt werden.
 
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